Invalidenstr. 34
10115 berlin
Tel.: 030 / 284 894 0
Fax: 030 / 284 894 22

Die Kosten

Die Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Honorarvereinbarungen sind ebenfalls möglich.

Bereits im ersten Gespräch informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten der anwaltlichen Tätigkeit. Hier ist uns insbesondere im Bereicht des Familienrechts aufgefallen, dass viele Ratsuchende die Scheidungskosten viel höher einschätzen, als sie letztendlich sind.
Darüber hinaus ist nach einer Trennung die wirtschaftliche Situation meist angespannt, so dass für die gerichtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann.
(Antragsformular: www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf)

Aber auch außergerichtlich gibt es die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für eine Interessenwahrnehmung durch einen Rechtsanwalt zu erhalten. Die Eigenkosten betragen dann nur 10 €. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht.

Sofern hingegen eine Rechtsschutzversicherung für Sie eintrittspflichtig ist, zahlen Sie eventuell die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarte Selbstbeteiligung. 

 

Unter folgender Adresse können Sie eine vorläufige Berechnung für die Anwaltsgebühren tätigen: http://www.prozesskostenrechner.de/